Donnerstag, 20. November 2014

Kriegsgefangenenpost im Briefkasten

Es gibt Regelungen, Bestimmungen und Gesetze, von denen hat man keine Ahnung - bis man damit konfrontiert wird. So wie jetzt geschehen. Ich fand nämlich einen Brief im Briefkasten, der ausschließlich mit einer 4 Cent-Marke frankiert war. Bisher hätte ich erwartet, daß der Briefträger für die Zustellung Nachporto einfordert. Hat er aber nicht getan.

Ich habe ein wenig im Netz recherchiert und bin dabei auf ein paar interessante Hinweise gestoßen. Tatsächlich scheint es so zu sein, daß derzeit vermehrt Briefe als so genannte "Kriegsgefangenenpost" verschickt werden. Die Absender berufen sich darauf, daß es nach dem Zweiten Weltkrieg keinen Friedensvertrag gab und die Post daher weiterhin nach zuvor geltendem Kriegsrecht als Kriegsgefangenenpost befördert werden müsse, wenn sie als solche deklariert sei.

Andere Quellen berufen sich auf den Weltpostvertrag aus dem Jahr 1874 und die darin enthaltenen Bestimmungen und Tarife. Klingt verrückt? Stimmt, aber es funktioniert offensichtlich. Angeblich werden auf diese Weise jährlich über 20.000 Briefe offiziell zugestellt, und das rechtlich einwandfrei.

Drei Bedingungen sind dabei allerdings zu erfüllen. Auf der Vorderseites des Umschlags muß das Wort "Kriegsgefangenenpost" angebracht werden. Neben oder unter der Briefmarke ist das Datum der Aufgabe anzugeben sowie eine Unterschrift des Absenders zu leisten. Zudem muß die Postleitzahl in eckige Klammern gesetzt werden.

4 Kommentare:

  1. Vielen lieben Dank für diesen Hinweis :o).

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  2. Postleitzahl in eckige Klammern gesetzt reicht zu, damit die Post ankommt. Und das Format ist wichtig!!!

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  3. Die 2-Cent oder 4-Cent Post hat mit Kriegsgefangenenpost nicht zu tun. Man muss ganz klar zwischen Kriegsgefangenenpost gemäß der gültigen HLKO Art. 16 (Internationales Völkerrecht) und dem Weltpostvertrag (Internationales Privatrecht) unterscheiden. Das sind zwei unterschiedl. Paar Schuhe!

    Bei die originalen Kriegsgefangenenpost, wo kein Porto entrichtet wird, muss man ganz penibel auf die Formvorschriften achten. Nicht jeder hält diese ein und so ist nicht verwunderlich, wenn der Brief nur mit Nachporto ankommt oder zurückgeht. Beim Weltpostvertrag (4 Cent Brief) sind die Vorschriften allerdings nicht so streng. Sogar heute (14.12.2016) bekommt man noch 4 Cent Briefmarken im Post Philatelie-Shop.

    Wer bei der Kriegsgefangenenpost wirklich sicher gehen möchte, sollte alle der folgenden Bedingungen einhalten:

    1. Der Familienname des Empfängers ist stets in S p e r r s c h r i f t zu halten
    2. In die erste Briefzeile gehört immer eine natürliche Person!
    3. Anreden Herr/Frau/Firma sind zu vermeiden oder zumindest in eckige Klammern zu setzen.
    4. Auch der Bestimmungsort gehört in Sperrschrift und doppelt unterstrichen
    5. Postleitzahlen stets in eckige Klammern
    6. Der Hinweis "Kriegsgefangenenpost gem. Art. 16 HLKO - Gebührenfrei" muss stets handschriftlich in blauer Tinte oben rechts auf dem Brief stehen (gedruckte Aufkleber sind Drucksachen und haben mit natürlichen Personen nichts zu tun!)
    7. Die gesamte Empfängeranschrift sollte stets in blauer Tinte handschriftlich aufgetragen sein

    Im Idealfall sieht es dann so aus:

    Kriegsgefangenenpost gem. Art. 16 HLKO - Gebührenfrei

    An M u s t e r m a n n , Max
    Musterweg 123
    [ 12345 ] M u s t e r s t a d t

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  4. Wie der Vorredner schon sagt: Die deutsche Post / DHL achtet bei der Kriegsgefangenenpost und der 4-Cent-Post nach Weltpostvertrag ganz ganz genau auf die Schreibweise der Empfängeranschrift auf dem Briefumschlag.

    Ist dort ein Komma an der falschen Stelle gesetzt, sind die Formvorschriften des Weltpostvertrages nicht mehr eingehalten und der Brief wird nicht mehr einwandfrei zugestellt. In dem Falle wird der Brief im Briefzentrum zwar abgestempelt, es wird aber ein gelber Aufkleber aufgeklebt mit dem Hinweis, dass Nachporto zu entrichten ist. Der Postbote im Zustellbezirk schreibt mit einem blauen Edding dann noch die Summe in Cent drauf, die nachzuentrichten ist. Verweigert der Empfänger die Nachzahlung oder ist nicht anzutreffen, geht der Brief in die nächste Postfiliale und steht dort 4 Wochen zur Abholung bereit. Der Empfänger erhält eine entsprechende Abholbenachrichtung. Holt der Empfänger den Brief innerhalb der 4 Wochen nicht in der Filiale ab, wird der Brief dann nach 4 Wochen kostenlos dem Empfänger zugestellt.

    Fazit: Auch wenn angeblich ein Nachporto zu entrichten ist, ist es halb so schlimm, da der Brief nach 4 Wochen von der Post dem Empfänger kostenlos ausgehändigt werden muss. Wer also genug Zeit und Geduld hat, sollte es mal ausprobieren mit der Kriegsgefangenenpost, welche übrigens auch für Pakete gilt.

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